FAQ Schliessfächer
Mietbedingungen
Sie können gerne, nach Verfügbarkeit, auch mehrere Schließfächer anmieten.
Die Laufzeit der Schließfächer ist unbefristet.
Die Kündigungsfrist für ein Schließfach beträgt 3 Monate.
Montag – Samstag 9 – 17 Uhr. Eine Öffnung außerhalb dieser Zeiten ist aufgrund der Zeitschlosssicherung nicht möglich.
Ihre Personalien werden nur firmenintern erfasst (gesetzlich vorgeschrieben) und unterliegen strengstem Datenschutz.
Zugriff auf Ihr Fach haben die von Ihnen vertraglich bestimmten Bevollmächtigten.
Typ I: Euro 27,00 €
Typ II: Euro 30,00 €
Typ III: Euro 33,00 €
Typ IV: Euro 35,00 €
Typ V: Euro 42,00 €
Typ VI: Euro 48,00 €
Typ VII: Euro 50,00 €
Wertpapiere, Urkunden, Edelmetalle, Schmuck oder Sachen ähnlicher Art.
Mehrere Jahre, wenn gewünscht. Bei frühzeitiger Kündigung wird der Betrag nach Erhalt der Schließfachschlüssel und Zutrittskarte(n) zurückerstattet.
Fragen zum Schließfach
Typ I: 5 x 30 x 40 cm
Typ II: 7,5 x 30 x 40 cm
Typ III: 10 x 30 x 40 cm
Typ IV: 15 x 30 x 40 cm
Typ V: 20 x 30 x 40 cm
Typ VI: 30 x 30 x 40 cm
Typ VII: 35 x 30 x 40 cm
Die untere Fachreihe kann mit bis zu 80kg belastet werden. Die restlichen Schließfächer mit maximal 20kg.
Nur in den Fächern unter 30 cm Höhe.
Wer mit notariell beglaubigtem Erbschein seine Berechtigung nachweisen kann, hat Zugriff auf das Schließfach.
- Kartenverlust: 15 €, es wird eine neue Karte angefertigt
- Kassettenverlust: 79 €, wird neu bestellt
- Verlust eines Schlüssels 450 €
- Verlust zweier Schlüssel 550 €
Fragen zu Haftung und Versicherung
Es besteht eine Grundversicherung in Höhe von Euro 5.000, die Gebühr ist in der Monatsmiete bereits enthalten. Die Versicherung kann mit zusätzlichen Gebühren stufenweise bis zu einer 1.000.000 Euro erhöht werden.
Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl, Beraubung
In den letzten 200 Jahren gab es hier kein Hochwasser. Wenn doch, haben wir auch noch ein 2.UG das zuerst komplett volllaufen müsste. Wasserschäden sind mitversichert.
Die Tresortür ist mit einem Zeitschloss ausgestattet, das sich außerhalb der Öffnungszeiten nicht öffnen lässt und gesperrt ist. Außerhalb der Sperrzeit können immer nur zwei Mitarbeiter gemeinsam mit ihren individuellen Codes öffnen.
Der Schließfachinhalt ist Ihr Eigentum und fällt selbstverständlich nicht in die Insolvenzmasse.
Ja, der Schließfach Inhalt muss im Schadensfall glaubhaft gemacht werden können. Der Nachweis kann in Form von Gutachten, Rechnungen, Fotos usw. erfolgen. Am besten fotografieren Sie Ihren Inhalt bei einem Inhaltswechsel in der Diskretionskabine.
Im Tresorraum befindet sich nichts Brennbares. Das Risiko ist also sehr überschaubar. Außerdem ist die Anlage mit Rauchmeldern ausgestattet, so dass ein Brand innerhalb von Sekunden an die Feuerwehr gemeldet wird. Sollte es doch Brandschäden geben, sind diese in der Versicherung enthalten.